RISIKOMANAGEMENTSYSTEME

 
 
 
   
 

Zahlreiche gesetzliche Bestimmungen im Aktienrecht, HGB sowie im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) fordern ein betriebliches Risikomanagementsystem. § 91 Abs. 1 AktG verlangt „geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungs-System einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden“. Auch das HGB fordert in § 317 Abs. 4 HGB „für ein angemessenes Risikomanagement und eine interne Revision Sorge zu tragen“.

Grundlage eines Risikomanagementsystems ist die Festlegung der unternehmensspezifischen risikopolitischen Grundsätze, durch die das Risikobewusstsein aller Mitarbeiter geschärft wird. Diese sind zu dokumentieren und zu kommunizieren. Dabei ist sicherzustellen, dass ein einheitliches Verständnis im Unternehmen herrscht.

 

Wir begleiten unsere Kunden bei Aufbau und Implementierung eines Risikomanagementsystems entlang eines Risikomanagementprozesses. Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Festlegung einer zur Geschäftsstrategie konformen Risikopolitik

  • Ausarbeitung einer Risikomanagement-Strategie

  • Aufbau und Etablierung einer effizienten und wirksamen Risikomanagement-Organisation

  • Identifizierung, Bewertung und Priorisierung der internen und externen Risiken

  • Ableitung geeigneter Gegenmaßnahmen (Risikosteuerung)

  • Aufbau einer professionellen Risikoberichterstattung

  • Auditierung des Risikomanagements

 

 

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