Compliance im Arbeitsrecht – Anforderungen an die praktische
Personalarbeit
Gerade im
Arbeitsrecht existiert eine Vielzahl von Schutzvorschriften
und Regelungen, die es zu beachten gilt. Fortwährend
berühren arbeitsrechtliche Regelungen den Alltag des
Personalwesens eines Unternehmens. Compliance im
Arbeitsrecht spielt daher eine immer bedeutsam werdende
Rolle.
Von Dipl.-Betriebswirt Eckart
Achauer, MBA – 28. Juni 2017
Zu den
einschlägigen Rechtsvorschriften gehören beispielsweise das
Mindestlohngesetz, die Vorschriften zur Antidiskriminierung
im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, die Regelungen im
Betriebsverfassungsrecht oder tarifvertragliche
Vorschriften. Compliance im Umfeld des Arbeitsrechts gewinnt
daher zunehmend an Bedeutung. Unternehmen müssen sich
regelmäßig mit den bestehenden Compliance-Richtlinien ihres
Hauses sowie mit den neuen gesetzlichen Anforderungen
auseinandersetzen, um die Einhaltung der Richtlinien zu
kontrollieren und Haftungen auszuschließen. An dieser Stelle
den Überblick zu behalten ist aufgrund der Vielzahl der
Themenfelder eine besondere Herausforderung und ohne ein
systematisches Vorgehen kaum noch zu bewältigen.
Compliance entlang
der Personalwertschöpfungskette
In der praktischen
Personalarbeit finden sich bereits beim Recruiting, d.h. bei
der Anbahnung eines Anstellungsverhältnisses, erste
Compliance-Anforderungen, auf die geachtet werden muss. Dies
beginnt bei der korrekten Stellenausschreibung und geht über
den vom Bundesarbeitsgericht geprägten Fragenkatalog „Was
darf man als Arbeitgeber fragen und was ist nicht erlaubt?”
bis hin zum ordnungsgemäßen Kündigungsverfahren. Was im
Bewerbungsverfahren begonnen hat, muss im laufenden
Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden. Compliance begleitet
somit die gesamte Personalwertschöpfungskette, somit auch
die arbeitsvertragliche Gestaltung und die Beendigung des
Arbeitsverhältnisses.
Die Handhabung der
Compliance-Anforderungen in der Praxis
Für die
Unternehmen gilt es nun, die einschlägigen Anforderungen zu
kennen und diese wirksam zu kontrollieren. Dabei spielen –
neben der Kontrolle – insbesondere auch Prävention und
Sanktion eine wichtige Rolle.
Das wichtigste
Instrument der Prävention ist ein wirksames Compliance
Management System, das in die Unternehmensorganisation
eingebettet sein muss. Dieses beinhaltet – neben
Compliance-Kultur und -zielen – auch die Compliance
Organisation. Hierzu gehören u.a. ein Compliance
Beauftragter sowie ein Meldesystem (Whistleblowing System).
Weiterer Bestandteil der Prävention ist die Sensibilisierung
und Schulung der Führungskräfte und Mitarbeiter.
Im
arbeitsrechtlichen Umfeld gibt es eine Vielzahl so genannter
Risikofelder, aus welchen sich korrespondierende
Verpflichtungen zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen
ableiten. Hierzu zählen beispielsweise der
Arbeitnehmerdatenschutz, das Arbeitszeitrecht, die
Mitarbeiterüberwachung sowie das Begründen und Auflösen von
Dienstverhältnissen. Die Einhaltung
sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften gehört ebenso
dazu wie die Beachtung der Anforderungen an
Lohnsteuervorgaben.
Die aktuelle
Rechtsprechung verlangt von der Unternehmensleitung ein
„wirksames Compliance Management System“. Das bedeutet, dass
die Leitung verpflichtet ist, das einmal eingerichtete
System laufend auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen. Die
geschieht durch eine ständige Kontrolle sowie durch eine
konsequente Sanktionierung von Compliance-Verstößen.
Der Einstieg
erfolgt über ein Compliance Audit
Für
mittelständische Unternehmen, die sich bisher noch nicht mit
Compliance befasst haben, ist es oft schwierig, sich diesem
Thema zu nähern. Der erste Schritt beinhaltet stets, sich
einen Überblick zu verschaffen, wo das Unternehmen steht,
also eine Art „Standortbestimmung“ vorzunehmen. Diesen
Überblick erhält das Unternehmen im Rahmen eines sog.
Compliance-Audits.
In einem
Compliance-Audit wird das Unternehmen aus externer Sicht
geprüft, wie es im Hinblick auf die Anforderungen an ein
Compliance Management System aufgestellt ist. Dabei spielen
z.B. die Organisation, die Unternehmenskultur und die
Kommunikation eine wichtige Rolle. Das Audit beinhaltet drei
Elemente: das Führen von Interviews mit der Leitung sowie
ausgewählten Mitarbeitern anhand eines strukturierten
Fragebogens, die Prüfung von einschlägigen Dokumenten sowie
die Begehung des Unternehmens vor Ort.
Über den
Autor
Eckart Achauer,
Studium der Rechtswissenschaften und
Betriebswirtschaftslehre, ist - nach langjähriger
international ausgerichteter Tätigkeit in leitenden
Funktionen bei einem Schweizer Versicherungskonzern - seit
Mitte der Neunziger Jahre als Managementberater und Interim
Manager tätig. Seine thematischen Schwerpunkte sind
Organisations- und Prozessoptimierung, Qualitätsmanagement
sowie Risiko- und Compliance Management.
Im Rahmen seiner
Fort- und Weiterbildung hat er sich zum European Quality
Manager und EFQM-Assessor qualifiziert. Später folgte die
Ausbildung zum Mediator mit Schwerpunkt
Wirtschaftsmediation.
Sein Branchenfokus
liegt auf der Versicherungswirtschaft, der
Energiewirtschaft, dem Handel, der Logistik und dem
Dienstleistungssektor. Zu seinen Kunden zählen
mittelständische Unternehmen im In- und Ausland sowie
Dax-30-Unternehmen in Deutschland.
Eckart Achauer ist
Geschäftsführer der AGAMON Consulting GmbH, eine auf Risiko-
und Compliance Management spezialisierte
Beratungsgesellschaft. |