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Unternehmensnachfolge im Fokus von Compliance

Steht ein Wechsel bei einem Unternehmen an, egal ob durch eine Nachfolge innerhalb der Familie oder durch den Kauf eines externen Dritten, so ist dies stets mit einer intensiven Prüfung des Betriebs verbunden. Vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an Unternehmen, sich „compliant“, also rechtskonform zu verhalten, gewinnt gerade dieser Aspekt bei der Prüfung zunehmende Bedeutung.

Von Dipl.-Betriebswirt Eckart Achauer, MBA – 12. August 2016

Spätestens seit dem Urteil des Landgerichts München aus dem Jahr 2013 ist klargestellt, dass die Unternehmensleitung im Rahmen ihrer Legalitätspflicht dafür Sorge zu tragen hat, dass das Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine Gesetzesverstöße erfolgen. Ihrer Organisationspflicht genügt die Unternehmensleitung nur dann, wenn sie eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichtet. Diese wird somit von der Rechtsprechung inzwischen zwingend vorausgesetzt. Im Rahmen einer geplanten Unternehmensnachfolge ist der Nachfolger also gut beraten, wenn er – neben der klassischen Due Diligence – auch eine Compliance Due Diligence durchführt.

Primäres Ziel dieser Prüfung ist sicherzustellen, dass die unternehmensspezifischen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken identifiziert und als Reaktion hierauf angemessene Gegenmaßnahmen und Kontroll-mechanismen eingerichtet wurden. Diese werden in ihrer Gesamtheit als Compliance Management System (CMS) bezeichnet. Wesentlicher Bestandteil der Due Diligence Prüfung ist das Risiko Audit, also die Identifizierung der rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken. Dabei spielen Branche und das individuelle Umfeld des Unternehmens eine wichtige Rolle, wie nachfolgende Beispiele zeigen:

  • Exportorientierte Unternehmen mit hohen Anforderungen an ausländisches Recht
  • Produzierendes Gewerbe, das Produkthaftungsrisiken unterliegt
  • Pharmaunternehmen, Abfallwirtschaft oder Banken/Versicherung als sogenannte regulierte Branchen
  • Bindung an freiwillige interne Regelungen etwa zu Umweltschutz oder Corporate Responsibility, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen

Diese Risiken sind in allen Unternehmensbereichen zu finden. Das beginnt im Personalbereich (z.B. ArbSchG, ArbZG, AGG) und geht über den Einkauf und Verkauf bis hin zum Rechnungswesen. Überall dort können sich erhebliche haftungs- und ggf. sogar strafrechtlich relevante Risiken wie etwa Korruption, Kartellverstöße, Betrug oder Untreue verwirklichen. Daneben muss die Analyse unternehmens- und branchenspezifische Risiken, etwa Umwelt- oder Produkthaftungsrisiken, sowie IT-Risiken beinhalten.

Dabei ist klarzustellen, dass die Hauptursache für die Realisierung solcher Risiken in der fehlenden Kenntnis der gesetzlichen Anforderungen liegt und nicht auf krimineller Energie beruht.

Neben der materiellen Prüfung ist auch eine organisatorische Prüfung (Compliance Audit) durchzuführen. Hierzu zählen beispielsweise Informations- und Kontrollstrukturen oder Schulung der Mitarbeiter. Auch die Bestellung eines Compliance-Beauftragten gehört hierzu. Hat das Zielunternehmen bislang noch kein CMS eingerichtet, lässt dies ggf. auch Rückschlüsse auf Haftungsrisiken zu.

In der Praxis hat sich der Trend weg von einer reinen Legal-, Tax- oder Finance-Due Diligence hin zu einer Compliance Due Diligence bewährt. Der Nachfolger erhält hierdurch einen deutlich umfangreicheren Einblick in das Zielunternehmen, was große Vorteile für ihn hat:

  • Intensive Kenntnis des Unternehmens durch hohe Transparenz
  • Aufdecken von Risiken, die fortführungsrelevant sein können. Der Nachfolger kann frühzeitig Gegenmaßnahmen in die Wege leiten
  • Erleichterung einer späteren Integration des Unternehmens in die eigene Unternehmensstruktur (das gilt insbesondere beim Unternehmenskauf)

Der mit der Durchführung einer Compliance Due Diligence verbundene Aufwand ist vor dem Hintergrund der Vorteile, die der Nachfolger durch diese erfährt, in jeder Hinsicht gerechtfertigt, sei es bezüglich des Zeit- als auch des finanziellen Invests.

Über den Autor

Eckart Achauer, Studium der Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre, ist - nach langjähriger international ausgerichteter Tätigkeit in leitenden Funktionen bei einem Schweizer Versicherungskonzern - seit Mitte der Neunziger Jahre als Managementberater und Interim Manager tätig. Seine thematischen Schwerpunkte sind Organisations- und Prozessoptimierung, Qualitätsmanagement sowie Risiko- und Compliance Management.

Im Rahmen seiner Fort- und Weiterbildung hat er sich zum European Quality Manager und EFQM-Assessor qualifiziert. Später folgte die Ausbildung zum Mediator mit Schwerpunkt Wirtschaftsmediation.

Sein Branchenfokus liegt auf der Versicherungswirtschaft, der Energiewirtschaft, dem Handel, der Logistik und dem Dienstleistungssektor. Zu seinen Kunden zählen mittelständische Unternehmen im In- und Ausland sowie Dax-30-Unternehmen in Deutschland.

Eckart Achauer ist Geschäftsführer der AGAMON Consulting GmbH, eine auf Risiko- und Compliance Management spezialisierte Beratungsgesellschaft.

 
 
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