DIE VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE

 
 

Seit den siebziger Jahren haben sich die Golfstaaten dank ihrer enormen Erdöl- und Erdgasvorkommen zu wichtigen Handelspartnern der Industrienationen entwickelt. Die wirtschaftlichen und politischen Veränderungen gingen dabei in einem rasanten Tempo vonstatten. Aus einer vormals unbeachteten, wirtschaftlich unattraktiven Region ist innerhalb von nur drei Jahrzehnten ein Wirtschaftsraum mit erheblicher Finanzkraft erwachsen, der nicht mehr nur das Interesse der Ölindustrie auf sich zieht, sondern in zunehmendem Maße auch das Interesse ausländischer Unternehmen, Händler und Investoren, die ohne Bezug zur Ölindustrie Geschäftsbeziehungen mit und in der Region unterhalten.

Mit dem schnellen wirtschaftlichen Aufschwung und der Internationalisierung des Handels ging die Notwendigkeit einher, auch das bestehende Rechtssystem zu reformieren, um den nicht unerheblich geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Insbesondere das Wirtschaftsrecht musste angesichts der seit 1996 bestehenden Mitgliedschaft der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) in der Welthandelsorganisation (WTO) den internationalen Standards angenähert werden, damit eine verlässliche Grundlage für ausländische Unternehmen und Investoren geschaffen werden konnte. Das Wirtschaftsrecht basiert heute zum überwiegenden Teil auf jüngeren, ständig aktualisierten Gesetzen, die das vormals gültige islamische Recht überlagern und diesem zumeist als speziellere Gesetze vorgehen. Trotz des teilweise unbekannten und ungewohnten Rechts- und Wirtschaftssystems in der Golfregion entdecken immer mehr europäische Investoren den Nahen Osten als attraktiven Absatzmarkt oder neuen Produktionsstandort. Die VAE nehmen hierbei innerhalb der Länder des im Jahre 1981 zur Schaffung eines politischen, verteidigungspolitischen und wirtschaftlichen Bündnisses gegründeten Golf-Kooperationsrats (GCC)1 eine herausragende Stellung ein.

Dem am hiesigen Markt interessierten Unternehmen bietet sich ein modernes Städtebild mit hervorragender Infrastruktur, das mit europäischen Standards vergleichbar ist. Das sollte jedoch nicht grundsätzlich dazu verleiten, dieses Bild auf das lokal bestehende Rechtssystem zu übertragen. Nicht alles, was in Europa als rechtlich selbstverständlich gelten mag, gilt in gleicher Weise auch in der Golfregion. Während die örtliche Geschäftswelt mit diesen Regelungen vertraut ist und sich hiermit arrangiert, sind ausländischen Geschäftsleuten und Investoren die rechtlichen Besonderheiten oftmals unbekannt. Mangelnde Rechtskenntnis und fehlendes Verständnis für die Hintergründe der gesetzlichen Besonderheiten können im Einzelfall schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Geschäftliche Fehlschläge sind deshalb nicht selten auf Unkenntnis des lokalen Rechts zurückzuführen. Wie bei jeder Geschäftsaktivität mit internationalem Anknüpfungspunkt ist es daher auch für den ausländischen Investor im Nahen Osten unerlässlich, den Markteintritt nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht vorzubereiten, sondern diesen auch rechtlich abzusichern.

Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)

  1. Standortentscheidung VAE

Es gibt viele Gründe als Unternehmer, die Gründung eines Unternehmens in den VAE in Betracht zu ziehen. Wesentlich für die Entscheidung sind die steuerlichen Vorteile. Unternehmen, die sich in den VAE niederlassen, unterfallen keiner Unternehmens- oder Körperschaftssteuer. Des Weiteren gelten die VAE, insbesondere Dubai, als attraktiver Unternehmensstandort, nicht zuletzt wegen des stetigen und rasanten wirtschaftlichen Wachstums.

In den VAE kann ein Unternehmen unmittelbar auf der Grundlage des föderalen Gesellschaftsrechts der VAE gegründet werden (Mainland), entweder innerhalb einer der vielen Freihandelszonen der VAE oder als Offshore-Gesellschaft.

Die Auswahl des Standortes muss daher wohlüberlegt sein. Es gibt alleine in Dubai über 20 verschiedene „Freezones“. Zahlreiche Aspekte spielen bei der Auswahl eine Rolle u.a. die Industriebranche, das Investitionsbudget, der Standort der regionalen Geschäftspartner oder die Gesellschaftsform.

Häufig wird erst auf den zweiten Blick klar, dass der lokale Wettbewerb, Bürokratie und die unzähligen Rechtsvorschriften sehr herausfordernd sind und eine fachliche Beratung in vielen Faellen unerlässlich ist, um die richtige Geschäftsentscheidung hinsichtlich des Standortes zu treffen.

  1. Arbeitsmigrationsrecht

Als schnelllebiger Wirtschaftsknotenpunkt spielt die Entsendung von Fachkräften in den VAE eine herausragende Rolle. Etwa 85% der Einwohner der VAE sind Arbeitsmigranten. Damit gehören die VAE zu den Ländern mit dem weltweit höchsten Ausländeranteil.

Für die in den VAE niedergelassenen Unternehmen ist eine fachliche Beratung im Rahmen des Arbeitsmigrationsrechts von höchster Bedeutung, um wettbewerbsfähig zu bleiben und vor allem – was noch viel wichtiger ist – rechtskonform (Compliance) zu handeln.

Trotz der hohen Nachfrage an ausländischen Fachkräften und der schnellwachsenden Wirtschaft sind die Rechtsvorschriften zur Arbeitserlaubnis teilweise sehr undurchsichtig. Dies ist der Anwendung unterschiedlicher Rechtsvorschriften und Prozesse in den Freihandelszonen und in Mainland geschuldet. Hinzu kommen uneinheitliche und ungeschriebene lokale Verfahrensweisen, die die Beantragung von Arbeitserlaubnisse wesentlich erschweren.

  1. Beratungsleistungen

Wenn Sie daran interessiert sind, ein Unternehmen in den VAE zu gründen oder als Fachkraft dort zu arbeiten oder Fachkräfte zu entsenden, stehen wir gerne mit unserer Erfahrung als internationale Berater (mit lokalen Kooperationspartnern) zur Verfügung. Unser Leistungsspektrum beinhaltet u.a.:

  • Gründung, Umstrukturierung und Auflösung von Gesellschaften in den VAE, Freihandelszonen und Offshore – Gebieten.

  • Strategische Planung der Entsendung von Fachkräften mit Fokus auf Arbeitsmigrationsrecht.

  • Beratung in allen Aspekten des Arbeitsmigratiosrechts (lang- und kurzfristige Entsendungen in den VAE) für bereits niedergelassene Gesellschaften.

Auf Grund unserer langjährigen Erfahrungen und Tätigkeit in den VAE sind wir mit den Rechtsvorschriften des Arbeitsmigrationsrechts und den Gepflogenheiten in der Praxis bestens vertraut. Der gute und intensive Kontakt zu den relevanten Behörden und Akteuren vor Ort gewährleistet eine schnelle und professionelle Bearbeitung aller erforderlichen Prozesse.






Bei Interesse füllen Sie bitte das Kontaktformular aus, damit wir Ihre Anfrage entsprechend zuordnen können.

  Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.


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A. Woran sind Sie grundsätzlich interessiert?
       

B. Für Unternehmensgründer

  1. In welcher Branche sind Sie tätig / oder wollen Sie tätig werden?
  1. Welches Aktivitätsfeld bzw. welche Service-/Produktleistung wollen Sie abdecken?
  1. Was ist Ihr Zielmarkt?
  1. Handelt es sich um ein projektbezogenes oder auf Dauer angelegtes Vorhaben?
    1. projektbezogenes Vorhaben
    2. auf Dauer angelegtes Projekt

C. Entsendung von Fachkräften

  1. Geplante Dauer des Aufenthalts des Individuums in den VAE
  1. Staatsangehörigkeit des Individuums
  1. Kurze Beschreibung des Tätigkeitsumfangs während des Aufenthalts in den VAE
  1. Innerhalb welcher Zone (Freezone oder Mainland) ist die Firma tätig, zu der die Fachkraft entsandt werden soll?

D. Ihre Kontaktdaten

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