Seit den siebziger
Jahren haben sich die Golfstaaten dank ihrer enormen Erdöl-
und Erdgasvorkommen zu wichtigen Handelspartnern der
Industrienationen entwickelt. Die wirtschaftlichen und
politischen Veränderungen gingen dabei in einem rasanten
Tempo vonstatten. Aus einer vormals unbeachteten,
wirtschaftlich unattraktiven Region ist innerhalb von nur
drei Jahrzehnten ein Wirtschaftsraum mit erheblicher
Finanzkraft erwachsen, der nicht mehr nur das Interesse der
Ölindustrie auf sich zieht, sondern in zunehmendem Maße auch
das Interesse ausländischer Unternehmen, Händler und
Investoren, die ohne Bezug zur Ölindustrie
Geschäftsbeziehungen mit und in der Region unterhalten.
Mit dem schnellen
wirtschaftlichen Aufschwung und der Internationalisierung
des Handels ging die Notwendigkeit einher, auch das
bestehende Rechtssystem zu reformieren, um den nicht
unerheblich geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen.
Insbesondere das Wirtschaftsrecht musste angesichts der seit
1996 bestehenden Mitgliedschaft der Vereinigten Arabischen
Emirate (VAE) in der Welthandelsorganisation (WTO) den
internationalen Standards angenähert werden, damit eine
verlässliche Grundlage für ausländische Unternehmen und
Investoren geschaffen werden konnte. Das Wirtschaftsrecht
basiert heute zum überwiegenden Teil auf jüngeren, ständig
aktualisierten Gesetzen, die das vormals gültige islamische
Recht überlagern und diesem zumeist als speziellere Gesetze
vorgehen. Trotz des teilweise unbekannten und ungewohnten
Rechts- und Wirtschaftssystems in der Golfregion entdecken
immer mehr europäische Investoren den Nahen Osten als
attraktiven Absatzmarkt oder neuen Produktionsstandort. Die
VAE nehmen hierbei innerhalb der Länder des im Jahre 1981
zur Schaffung eines politischen, verteidigungspolitischen
und wirtschaftlichen Bündnisses gegründeten
Golf-Kooperationsrats (GCC)1 eine herausragende Stellung
ein.
Dem am hiesigen
Markt interessierten Unternehmen bietet sich ein modernes
Städtebild mit hervorragender Infrastruktur, das mit
europäischen Standards vergleichbar ist. Das sollte jedoch
nicht grundsätzlich dazu verleiten, dieses Bild auf das
lokal bestehende Rechtssystem zu übertragen. Nicht alles,
was in Europa als rechtlich selbstverständlich gelten mag,
gilt in gleicher Weise auch in der Golfregion. Während die
örtliche Geschäftswelt mit diesen Regelungen vertraut ist
und sich hiermit arrangiert, sind ausländischen
Geschäftsleuten und Investoren die rechtlichen
Besonderheiten oftmals unbekannt. Mangelnde Rechtskenntnis
und fehlendes Verständnis für die Hintergründe der
gesetzlichen Besonderheiten können im Einzelfall
schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Geschäftliche
Fehlschläge sind deshalb nicht selten auf Unkenntnis des
lokalen Rechts zurückzuführen. Wie bei jeder
Geschäftsaktivität mit internationalem Anknüpfungspunkt ist
es daher auch für den ausländischen Investor im Nahen Osten
unerlässlich, den Markteintritt nicht nur in
wirtschaftlicher Hinsicht vorzubereiten, sondern diesen auch
rechtlich abzusichern.
Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten
(VAE)
-
Standortentscheidung VAE
Es gibt viele
Gründe als Unternehmer, die Gründung eines Unternehmens in
den VAE in Betracht zu ziehen. Wesentlich für die
Entscheidung sind die steuerlichen Vorteile. Unternehmen,
die sich in den VAE niederlassen, unterfallen keiner
Unternehmens- oder Körperschaftssteuer. Des Weiteren gelten
die VAE, insbesondere Dubai, als attraktiver
Unternehmensstandort, nicht zuletzt wegen des stetigen und
rasanten wirtschaftlichen Wachstums.
In den VAE kann
ein Unternehmen unmittelbar auf der Grundlage des föderalen
Gesellschaftsrechts der VAE gegründet werden (Mainland),
entweder innerhalb einer der vielen Freihandelszonen der VAE
oder als Offshore-Gesellschaft.
Die Auswahl des
Standortes muss daher wohlüberlegt sein. Es gibt alleine in
Dubai über 20 verschiedene „Freezones“. Zahlreiche Aspekte
spielen bei der Auswahl eine Rolle u.a. die
Industriebranche, das Investitionsbudget, der Standort der
regionalen Geschäftspartner oder die Gesellschaftsform.
Häufig wird erst
auf den zweiten Blick klar, dass der lokale Wettbewerb,
Bürokratie und die unzähligen Rechtsvorschriften sehr
herausfordernd sind und eine fachliche Beratung in vielen
Faellen unerlässlich ist, um die richtige
Geschäftsentscheidung hinsichtlich des Standortes zu
treffen.
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Arbeitsmigrationsrecht
Als schnelllebiger
Wirtschaftsknotenpunkt spielt die Entsendung von Fachkräften
in den VAE eine herausragende Rolle. Etwa 85% der Einwohner
der VAE sind Arbeitsmigranten. Damit gehören die VAE zu den
Ländern mit dem weltweit höchsten Ausländeranteil.
Für die in den VAE
niedergelassenen Unternehmen ist eine fachliche Beratung im
Rahmen des Arbeitsmigrationsrechts von höchster Bedeutung,
um wettbewerbsfähig zu bleiben und vor allem – was noch viel
wichtiger ist – rechtskonform (Compliance) zu handeln.
Trotz der hohen
Nachfrage an ausländischen Fachkräften und der
schnellwachsenden Wirtschaft sind die Rechtsvorschriften zur
Arbeitserlaubnis teilweise sehr undurchsichtig. Dies ist der
Anwendung unterschiedlicher Rechtsvorschriften und Prozesse
in den Freihandelszonen und in Mainland geschuldet. Hinzu
kommen uneinheitliche und ungeschriebene lokale
Verfahrensweisen, die die Beantragung von Arbeitserlaubnisse
wesentlich erschweren.
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Beratungsleistungen
Wenn Sie daran
interessiert sind, ein Unternehmen in den VAE zu gründen
oder als Fachkraft dort zu arbeiten oder Fachkräfte zu
entsenden, stehen wir gerne mit unserer Erfahrung als
internationale Berater (mit lokalen Kooperationspartnern)
zur Verfügung. Unser Leistungsspektrum beinhaltet u.a.:
-
Gründung,
Umstrukturierung und Auflösung von Gesellschaften in den
VAE, Freihandelszonen und Offshore – Gebieten.
-
Strategische
Planung der Entsendung von Fachkräften mit Fokus auf
Arbeitsmigrationsrecht.
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Beratung in
allen Aspekten des Arbeitsmigratiosrechts (lang- und
kurzfristige Entsendungen in den VAE) für bereits
niedergelassene Gesellschaften.
Auf Grund unserer
langjährigen Erfahrungen und Tätigkeit in den VAE
sind wir mit den Rechtsvorschriften des
Arbeitsmigrationsrechts und den Gepflogenheiten in der
Praxis bestens vertraut. Der gute und intensive Kontakt zu
den relevanten Behörden und Akteuren vor Ort gewährleistet
eine schnelle und professionelle Bearbeitung aller
erforderlichen Prozesse.
Bei Interesse
füllen Sie bitte das Kontaktformular aus, damit wir Ihre
Anfrage entsprechend zuordnen können.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
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